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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kundinnen und Kunden der Bildungsakademie Köln

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Trainings, Workshops, Seminare, Vorträge, Coachings, Moderationen, Beratungsleistungen sowie sonstige Bildungs- und Entwicklungsmaßnahmen der Bildungsakademie Köln, UnternehmerRebellen und FemalExperts (nachfolgend „Akademie“ genannt).

(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer:innen, Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen im Sinne des § 14 BGB.

(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Akademie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

(1) Angebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterzeichnung eines Angebots oder eine anderweitige schriftliche Vereinbarung zustande.

(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

3. Leistungsumfang

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung.

(2) Die Akademie erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung aktueller fachlicher und didaktischer Standards.

(3) Inhaltliche Anpassungen, die der Aktualität, Qualität oder Zielerreichung der Veranstaltung dienen, bleiben vorbehalten, sofern dadurch der vereinbarte Gesamtcharakter der Leistung nicht wesentlich verändert wird.

4. Einsatz externer Trainer:innen und Expert:innen

(1) Die Akademie ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Mitarbeitende, freie Trainer:innen, Coaches, Moderator:innen, Speaker:innen, Berater:innen oder sonstige Expert:innen einzusetzen.

(2) Ein Anspruch auf die Durchführung durch eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(3) Im Falle von Krankheit, Verhinderung oder sonstigen wichtigen Gründen ist die Akademie berechtigt, eine fachlich und didaktisch gleichwertige Ersatzperson einzusetzen.

(4) Der Einsatz externer Trainer:innen und Expert:innen begründet kein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen diesen und dem Auftraggeber.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Bei Präsenzveranstaltungen sorgt der Auftraggeber für geeignete Räumlichkeiten, technische Ausstattung und organisatorische Voraussetzungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Verzögerungen oder Einschränkungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten der Akademie.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(4) Bei umfangreichen Projekten oder langfristigen Maßnahmen können Abschlagszahlungen vereinbart werden.

7. Reise- und Nebenkosten

(1) Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden gemäß Angebot oder nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Anreise mit einem wirtschaftlich angemessenen Verkehrsmittel.

8. Terminverschiebung und Stornierung durch den Auftraggeber

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Eine kostenfreie Stornierung ist bis 42 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin möglich.

(3) Bei einer Stornierung gelten folgende Ausfallpauschalen:

  • 41 bis 28 Kalendertage vor dem Termin: 25 % des vereinbarten Honorars
  • 27 bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
  • 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
  • weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

(4) Bereits angefallene Reise-, Hotel-, Raum- oder Fremdkosten werden zusätzlich berechnet, soweit diese nicht mehr kostenfrei storniert werden können.

(5) Die Parteien können einvernehmlich einen Ersatztermin vereinbaren. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

9. Absage oder Änderung durch die Akademie

(1) Die Akademie ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben.

(2) Als wichtige Gründe gelten insbesondere Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, technische Ausfälle oder sonstige Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Akademie.

(3) Die Akademie ist berechtigt, eine fachlich und didaktisch gleichwertige Ersatzperson einzusetzen.

(4) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.

10. Online-Trainings und hybride Veranstaltungsformate

(1) Die Akademie ist berechtigt, vereinbarte Leistungen nach vorheriger Abstimmung ganz oder teilweise als Online- oder Hybridveranstaltung durchzuführen, sofern dies aus organisatorischen, gesundheitlichen, technischen oder sonstigen sachlichen Gründen erforderlich ist.

(2) Für die Teilnahme an Online- oder Hybridveranstaltungen sind die Teilnehmenden selbst für die Bereitstellung einer geeigneten technischen Infrastruktur verantwortlich.

(3) Die Akademie übernimmt keine Haftung für technische Störungen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

(4) Kurzzeitige technische Unterbrechungen berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag, sofern die Durchführung der Veranstaltung insgesamt gewährleistet bleibt.

(5) Zugangsdaten zu Online-Veranstaltungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

11. Einsatz von KI-gestützten Tools und Aufzeichnungen

(1) Die Akademie kann zur Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation oder Nachbereitung von Trainings, Workshops, Coachings und Beratungsleistungen KI-gestützte Anwendungen einsetzen, sofern dies datenschutzkonform erfolgt.

(2) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

(3) Vertrauliche Unternehmensinformationen werden nur nach vorheriger Abstimmung oder in anonymisierter Form in KI-Systemen verarbeitet.

(4) Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen durch Teilnehmende sind nur mit vorheriger Zustimmung der Akademie und aller betroffenen Personen zulässig.

(5) Die Akademie ist berechtigt, Veranstaltungen oder einzelne Veranstaltungsteile zu dokumentieren oder aufzuzeichnen, sofern die Teilnehmenden hierüber vorab informiert werden.

(6) Aufzeichnungen, Transkripte, Dokumentationen oder KI-generierte Auswertungen dürfen ausschließlich für die vereinbarten Zwecke verwendet werden.

12. Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Unterlagen, Präsentationen, Konzepte, Methoden, Trainingsdesigns, Arbeitsmaterialien und sonstige Inhalte bleiben geistiges Eigentum der Akademie beziehungsweise der jeweiligen Urheber:innen.

(2) Die bereitgestellten Materialien dürfen ausschließlich für interne Zwecke des Auftraggebers verwendet werden.

(3) Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung unzulässig.

13. Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

14. Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

(2) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Akademie.

15. Haftung

(1) Die Akademie haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

16. Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind.

(2) Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Krieg, Terrorismus, Cyberangriffe oder vergleichbare Ereignisse.

17. Referenznennung

Die Akademie ist berechtigt, den Namen und das Logo des Auftraggebers als Referenz zu verwenden, sofern dem nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wird.

18. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Köln.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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