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Rahmenbedingungen für Trainer:innen, Coaches, Berater:innen und Expert:innen der Bildungsakademie Köln

1. Geltungsbereich

(1) Diese Rahmenbedingungen gelten für die Zusammenarbeit zwischen der Bildungsakademie Köln, UnternehmerRebellen und FemalExperts (nachfolgend „Akademie“) und selbstständig tätigen Trainer:innen, Coaches, Berater:innen, Moderator:innen, Speaker:innen und sonstigen Expert:innen (nachfolgend „Trainer:innen“).

(2) Die Zusammenarbeit erfolgt projektbezogen und begründet, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kein Arbeitsverhältnis.

2. Selbstständigkeit

(1) Die Trainer:innen erbringen ihre Leistungen eigenverantwortlich und selbstständig.

(2) Die Trainer:innen sind für die ordnungsgemäße steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung ihrer Einkünfte selbst verantwortlich.

(3) Die Akademie übernimmt keine Arbeitgeberpflichten und schuldet keine Beschäftigung.

3. Beauftragung

(1) Einzelne Einsätze erfolgen auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen, Projektanfragen oder Auftragsbestätigungen.

(2) Mit der Annahme eines Einsatzes verpflichten sich die Trainer:innen zur persönlichen Durchführung der vereinbarten Leistung.

(3) Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Aufträgen oder Einsätzen besteht nicht.

4. Leistungserbringung

(1) Die Trainer:innen führen ihre Leistungen fachlich kompetent, professionell und nach aktuellem Wissensstand durch.

(2) Die Trainer:innen verpflichten sich zu einem wertschätzenden, diskriminierungsfreien und professionellen Umgang mit Kund:innen, Teilnehmenden und Projektbeteiligten.

(3) Die Trainer:innen vertreten die Werte der Akademie während der Zusammenarbeit angemessen nach außen.

5. Vorbereitung und Durchführung

(1) Die Trainer:innen bereiten sich eigenständig auf die vereinbarten Veranstaltungen vor.

(2) Soweit erforderlich, nehmen die Trainer:innen an Briefings, Abstimmungsgesprächen oder Vorbereitungsterminen teil.

(3) Individuelle Kundenanforderungen sind im vereinbarten Leistungsumfang zu berücksichtigen.

6. Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Einzelvereinbarung.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungsstellung nach Durchführung der Leistung.

(3) Rechnungen sind unter Angabe der vereinbarten Projektreferenz einzureichen.

(4) Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen Rechnung.

7. Reise- und Nebenkosten

(1) Reise- und Übernachtungskosten werden ausschließlich erstattet, wenn dies vorab schriftlich vereinbart wurde.

(2) Reisen sind wirtschaftlich und angemessen durchzuführen.

(3) Belege sind auf Anfrage vorzulegen.

8. Verhinderung und Ausfall

(1) Die Trainer:innen informieren die Akademie unverzüglich über Umstände, die eine Durchführung gefährden könnten.

(2) Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung ist die Akademie unverzüglich zu informieren.

(3) Die Benennung einer Ersatzperson bedarf der vorherigen Zustimmung der Akademie.

9. Vertraulichkeit

(1) Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen über Kund:innen, Projekte, Teilnehmende, Geschäftsprozesse und interne Abläufe sind vertraulich zu behandeln.

(2) Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

10. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten dürfen ausschließlich im Rahmen des jeweiligen Projekts verarbeitet werden.

(2) Die Trainer:innen verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.

(3) Kundendaten dürfen weder gespeichert noch für eigene Zwecke genutzt oder an Dritte weitergegeben werden.

11. Einsatz von KI-gestützten Tools

(1) Der Einsatz von KI-gestützten Anwendungen zur Vorbereitung, Durchführung oder Nachbereitung von Projekten ist grundsätzlich zulässig, sofern die datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.

(2) Personenbezogene Daten sowie vertrauliche Informationen von Kund:innen dürfen nicht ohne ausdrückliche Freigabe in externe KI-Systeme eingegeben werden.

(3) Soweit möglich, sind Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren.

12. Aufzeichnungen und Dokumentationen

(1) Ton-, Bild- oder Videoaufzeichnungen von Veranstaltungen dürfen nur mit Zustimmung der Akademie und der betroffenen Personen erfolgen.

(2) Dokumentationen, Fotos, Mitschriften oder Aufzeichnungen dürfen ausschließlich für die vereinbarten Zwecke verwendet werden.

13. Nutzungsrechte an Materialien

Von der Akademie bereitgestellte Materialien

(1) Sämtliche von der Akademie bereitgestellten Konzepte, Unterlagen, Präsentationen, Methoden und Dokumente bleiben Eigentum der Akademie beziehungsweise der jeweiligen Urheber:innen.

(2) Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung außerhalb der vereinbarten Projekte ist unzulässig.

Von Trainer:innen eingebrachte Materialien

(3) Von Trainer:innen selbst entwickelte Inhalte, Methoden und Unterlagen bleiben deren geistiges Eigentum.

(4) Die Trainer:innen räumen der Akademie für die Durchführung des jeweiligen Projekts die erforderlichen Nutzungsrechte ein.

(5) Eine weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

14. Kundenschutz und Fair Collaboration

(1) Die Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigem Vertrauen und langfristiger Partnerschaft.

(2) Während der Zusammenarbeit sowie für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dem letzten gemeinsamen Projekteinsatz verpflichten sich die Trainer:innen, Kund:innen der Akademie nicht aktiv zum Abschluss konkurrierender Direktverträge abzuwerben.

(3) Eigenständige Kundenanfragen, die unabhängig von der Akademie entstanden sind, bleiben hiervon unberührt.

15. Referenzen

(1) Die Nennung von Projekten oder Kund:innen als Referenz bedarf der vorherigen Zustimmung der jeweiligen Kund:innen sowie der Akademie.

(2) Vertrauliche Projektinformationen dürfen nicht veröffentlicht werden.

16. Haftung

(1) Die Trainer:innen haften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen.

17. Beendigung der Zusammenarbeit

(1) Beide Parteien können die Zusammenarbeit jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.

(2) Bereits bestätigte Einsätze bleiben hiervon unberührt.

(3) Vertraulichkeits-, Datenschutz- und Nutzungsrechtsregelungen gelten über die Beendigung hinaus fort.

18. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Köln.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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